Datenschutz bei der Nutzung von BigBlueButton* und anderen Videokonferenz-Systemen

Datenschutz bei Videokonferenz-Systemen: In der modernen Arbeitswelt – insbesondere in der, die wir aufgrund der Covid-19-Pandemie kreieren mussten – sind Videokonferenz-Systeme nicht mehr wegzudenken.

Das Home-Office, hybrides und auch mobiles Arbeiten haben seither an Bedeutung gewonnen und finden immer mehr Akzeptanz und Befürworter – nicht nur bei den Mitarbeitern, sondern auch in der Chefetage. In letzterer liegt auch die Verantwortung für den Datenschutz bei den neuen Arbeitsmodellen und damit auch für die Auswahl eines geeigneten Videokonferenz-Systems.

Das Geschäft vieler Unternehmen bedingt die Übermittlung und Bearbeitung hochsensibler Daten. Aber nicht nur diese Unternehmen sind zum Datenschutz verpflichtet. Die DSGVO schützt sämtliche personenbezogenen Daten, d.h. auch schon die Daten für das Log-in der Teilnehmer an einer Videokonferenz wurden vom Gesetzgeber als schützenswert erklärt.

Aber auch die Daten der Personen, über die möglicherweise in einer Videokonferenz gesprochen wird (Kunden, Partner, Patienten, Studenten etc.) erfordern die entsprechende Sorgfalt bei der Entscheidung für ein geeignetes Videokonferenz-Tool und die anschließende Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Sicherlich sind die datenschutzrechtlichen Maßnahmen an den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens auszurichten und dem für die betroffenen Personen möglicherweise entstehenden Risiko anzupassen. Grundlegend sollte die ausgewählte Software aber DSGVO-konform sein und sämtliche Schutzvorkehrungen integriert haben – so z.B. BigBlueButton*.

Vorwiegend genutzt als Videokonferenz-System für Seminare, Webinare und sonstige Lehrveranstaltungen, bietet BigBlueButton* in der Grundausstattung bereits Schutzvorkehrungen sowohl für die Daten der Teilnehmenden, als auch ggf. für die derjenigen, über die in den Konferenzen gesprochen wird (z.B. wenn ein Lehrinstitut eine Lehrerkonferenz über das Tool veranstaltet, bei der über einzelne Schüler gesprochen werden soll).

Auch wichtig zu wissen ist, dass man als Dienstleister stets verantwortlich ist für die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die bei der Nutzung des Videokonferenzsystems, welches man anbietet, verarbeitet werden. Wenn Ihr Unternehmen also z.B. BigBlueButton* nutzt, um für andere Unternehmen Schulungen durchzuführen, liegt die Verantwortung für den Datenschutz bei Ihnen.

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